Das Stöckli wird erst mit der Umsetzung der Projektänderung baurechtskonform. Sofern die Projektänderung noch nicht umgesetzt ist, ist es an der Gemeinde als Baupolizeibehörde eine Frist zur Umsetzung zu setzten und die Einhaltung zu kontrollieren. 4. Fehlende Holzverschalung am Anbau im Bereich des Untergeschosses