a) Im Untergeschoss des Stöcklis wurden mit Gesamtentscheid vom 21. Mai 2015 u.a. eine Einzimmerwohnung und in der Nordostecke ein Kellerraum mit direktem Zugang aus der Einzimmerwohnung bewilligt. Entgegen der Baubewilligung wurde der Kellerraum in der Nordostecke wärmegedämmt und an die Heizung angeschlossen. Zur Unterbindung einer möglichen – aber nicht bewilligten und nicht bewilligungsfähigen – Wohnnutzung im Kellerraum ordnete die Gemeinde u.a. das Schliessen des direkten Durchgangs zwischen Wohnung und Kellerraum in der Nordostecke an.