Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführenden reichten mit Schreiben vom 27. Juni 2016 bei der Gemeinde eine "Projektänderung für die Kleinwohnung im Untergeschoss Gebäude Nr. 71" ein. Aufgrund des Zusammenhangs der nachträglichen Projektänderung mit der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren mit dem Einverständnis der Beteiligten bis zum Entscheid über die Projektänderung.