dürfen. Dies entspreche der Situation vor dem Abbruch und Neubau und den Vorgaben der Baubehörde. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten und eine Stellungnahme der Gemeinde ein. Danach führte es im Beisein des Beschwerdeführers 1 und dessen Vaters, je einer Vertretung der Gemeinde und des AGR sowie einer Delegation der kommunalen Bau- und Planungskommission einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.