Fassadenveränderungen - Vor den Dachgeschossfenstern sind fixe Blenden anzubringen. - Die Holzverkleidungen der Fassaden ist gemäss dem genehmigten Plan Fassaden und Schnitt (Datum Bauinspektorat vom 30.04.2015) anzupassen. Die Gemeinde wies auf die Möglichkeit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, hin und drohte gleichzeitig die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführenden reichten kein nachträgliches Baugesuch ein.