2. Am 12. Januar 2016 führte die Gemeinde zusammen mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Schlussabnahme durch. Dabei stellte sie zahlreiche Abweichungen vom bewilligten Stöckli fest. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 10. Februar 2016 forderte die Gemeinde Köniz die Beschwerdeführenden auf, innert 60 Tagen folgende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands umzusetzen: Bastelraum Untergeschoss: - Der Raum ist vom Heizungssystem abzutrennen. - Das abgetrennte Heizsystem muss plombiert werden.