1. Die Beschwerdeführenden reichten am 14. November 2014 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Abbruch und Wiederaufbau des Stöcklis (Gebäude Nr. 71) auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. C.________, den Anbau einer Holzschnitzelheizung und eines Holzschnitzelbunkers an das Gebäude Nr. 73a sowie das Erstellen eines Nahwärmeverbunds mit den Parzellen Köniz Grundbuchblatt Nrn. D.________ und E.________. Die Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. C.________ liegt in der Landwirtschaftszone und im kommunalen Ortsbildschutzgebiet Nr. 3.4 F.________. Das Stöckli ist im kantonalen Bauinventar als erhaltenswert eingestuft.