1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. − Ziff. 1 der Verfügung der Gemeinde Täuffelen vom 2. Februar 2016 wird in Bezug auf die akustische Ansage des Stockwerks im Lift aufgehoben. − In Bezug auf die Kontraste der Befehlsgeber des Lifts auf der Etage wird Ziffer 1 dahingehend geändert, dass mittels Klebefolien Kontraste hergestellt werden müssen. − Die Frist für die Umsetzung der Wiederherstellungsmassnahmen gemäss Ziffer 1 wird auf den 31. Oktober 2016 angesetzt. 2. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Täuffelen vom 2. Februar 2016 bestätigt soweit sie angefochten war.