den BSIG-Empfehlungen28 bedeutet "nach Möglichkeit", dass eine Abwägung zwischen den Interessen der Bauherrschaft am Vermeiden höherer Baukosten und den Interessen der Behinderten an der Benützung der Bauten zu treffen ist. Nebst der Frage der Kosten und Rentabilität sind dafür folgende Kriterien zu beachten: die Anzahl Personen, welche das Gebäude benutzen oder die Dienstleistung in Anspruch nehmen, die Bedeutung des Gebäudes für Menschen mit Behinderungen, die Publikumsorientiertheit bzw. die Frage, wie weit die Menschen mit Behinderungen darauf angewiesen sind, die betreffenden Räume aufsuchen zu können.