e) Die Beschwerdeführerin bringt vor, aufgrund der unterbrochenen Handläufe sei es bisher noch nie zu Unfällen oder Verletzungen gekommen, es handle sich um eine nur theoretische Unfallgefahr. Zudem sei bei Problemen geschultes Personal schnell zur Stelle. Gemäss der bfu gehören Treppen zu den unfallträchtigsten Stellen eines Gebäudes. "Beim Betreten und Verlassen eines Treppenlaufes stellt der Mensch von der ebenen Gangart auf das Treppensteigen um. Kognitiv ist dies eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Wird sie nicht bewältigt, so kann es zum Sturz kommen." Als Ursache für Stürze nennt die bfu unter anderem fehlende Handläufe.18