Nicht relevant ist vorliegend, ob die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) das Heim besichtigt und die Betriebsbewilligung erteilt hat. Die GEF ist nicht Baupolizeibehörde und beurteilt Alters- und Pflegeheime unter anderen Gesichtspunkten. Für sie stehen konzeptionelle Aspekte, Betreuungsformen und Raumkonzepte im Vordergrund. Das für den Neubau von Alters- und Pflegeheimen verbindliche Richtraumprogramm16 enthält zwar auch bautechnische Anforderungen, diese betreffen aber insbesondere Raumgrössen und deren Einrichtung bzw. Ausstattung.