d) Baugesuchspläne haben einen geringen Detaillierungsgrad, aus dem die Installationen im Innenbereich nicht hervorgehen. Abgesehen von den Massen der Liftkabine konnte die Procap im Baubewilligungsverfahren nicht beurteilen, ob die Handläufe und die Ausgestaltung des Lifts den Anforderungen an hindernisfreies Bauen genügen. Im vorliegenden Fall lassen sich die angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen nicht auf die Auflagen des Fachberichts der Procap abstützen. 3. Gesetzliche Grundlagen für hindernisfreies Bauen