müssen, der dort aber nicht definiert wird. Der als "informativ" klassierte Anhang G betrifft nur Masse und Anordnung von übergrossen Tasten. Das Erfordernis eines bestimmten Kontrastes ist somit nicht mittels Auflagen geregelt. Dass eine akustische Ansage der Stockwerke erforderlich sein soll, lässt sich dem Fachbericht nirgends entnehmen.