Umstritten sind vorliegend einerseits die unterbrochenen Handläufe. Die Beurteilung der Procap lautete "Soweit in den Plänen ersichtlich i.O." und bei den "Auflagen/Einwände" heisst es: "Bei Ausführungsplanung nebenstehende Beurteilungskriterien einhalten". Es kann offenbleiben, ob ein solcher Verweis eine Auflage darstellt, da fortlaufende, ununterbrochene Handläufe in der Rubrik Haupttreppen ohnehin nicht genannt wurden. Als Kriterium aufgeführt wurden nur "beidseitige Handläufe". Beim Lift ("vertikale Zirkulation") hat die Procap im Fachbericht einzig die Auflage "Kabinenmasse innen min. 1.10 x 1.40 m" gemacht.