Auflagen sind Pflichten, die mit einer Baubewilligung verbunden sind und die Hauptbestimmungen präzisieren.3 Auflagen müssen auf einer gesetzlichen Grundlage basieren oder zumindest in einem engen sachlichen Zusammenhang zur erteilten Bau- oder Ausnahmebewilligung stehen und verhältnismässig sein. Verhältnismässig ist eine Nebenbestimmung nur dann, wenn sie zum Erreichen des angestrebten Ziels erforderlich, geeignet und für den Bauherrn zumutbar ist.4