3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es beteiligte die Grundeigentümerin von Amtes wegen am Verfahren. Zudem gab es der Procap Gelegenheit zur Stellungnahme, wovon diese mit Eingabe vom 16. März 2016 Gebrauch machte. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 17. März 2016, die Beschwerde sei abzuweisen. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte reichte keine Vernehmlassung ein.