fehlende Markierungen auf der Treppe und auf den Glaswänden bzw. Glastüren, ungenügende Kontraste bei den Beschriftungen auf der Etage, ungenügende Kontraste bei den Befehlsgebern im Lift und auf der Etage, das Fehlen einer akustischen Stockwerkansage im Lift sowie der Umstand, dass die Handläufe bereits beim Treppenaustritt enden und im Treppenauge unterbrochen sind. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 2. Februar 2016 ordnete die Gemeinde − nebst vorliegend nicht interessierenden Massnahmen − an, dass die erwähnten Mängel bis am 30. Juni 2016 zu beheben seien. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.