1. Das Regierungsstatthalteramt Seeland bewilligte am 9. Juli 2013 den Neubau eines Wohn- und Pflegeheims, bestehend aus den Häusern A und B, in dem sich auch Alterswohnungen befinden (Parzelle Täuffelen Gbbl. Nr. D.________). Anlässlich der Bauabnahme stellte die Gemeinde zusammen mit der Fachstelle Hindernisfreies Bauen Procap unter anderem Mängel beim hindernisfreien Bauen fest. Beanstandet wurden RA Nr. 120/2016/14 2