Dieser zusätzliche Aufwand wird auf eine halbe Stunde geschätzt und umfasst insbesondere die Bestätigung der Schnurgerüstkontrolle an die Gemeinde. Nicht zu entschädigen hat der Beschwerdeführer zudem den für den Lehrling in Rechnung gestellten Betrag. Aufgrund der oben erwähnten 18 Beat Stalder, Raumplanungsrecht, in Müller/Feller [Hrsg.], Bernisches Verwaltungsrecht, 2. Auflage 2013, S. 464 N. 248. 19 Pag. 3 Vorakten. 20 Pag. 1 und 4 Vorakten. 21 pag. 8 ff. Vorakten. RA Nr. 120/2016/13 7