Er nahm am 21. Dezember 2015 dazu Stellung und betonte einzig, er habe nie einen Auftrag erteilt.20 Es ist daher davon auszugehen, dass nach Besprechung mit dem Polier vor Ort eine Korrektur nötig war. Die erstmalige Absteckung hatte hingegen der Polier der Baufirma ausgeführt. Insofern ist die Formulierung auf den Dokumenten der B.________AG, wo auch von "Absteckung des Schnurgerüstes" die Rede ist, missverständlich.21