Gemäss Gebührenreglement der EWG Fraubrunnen erhebt die Gemeinde Gebühren für die in diesem Reglement aufgeführten Dienstleistungen. Die Gebühren nach Aufwand sind nach der Art der Dienstleistung unterteilt. Es wird auf den Gebührentarif verwiesen. Für Verwaltungstätigkeit, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordert, wird die Aufwandgebühr II verlangt.15 Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Rapporten.16 Gemäss Gebührentarif der Gemeinde Fraubrunnen wird für "Kontrollen auf dem Bauplatz, wie Schnurgerüst" eine Aufwandgebühr II verlangt (Ziff. 4.2, Art. 34).