2. Übertragung der Schnurgerüstabnahme a) Aufgrund der Stellungnahme der Gemeinde steht fest, dass sämtliche Schnurgerüstabnahmen durch den Nachführungsgeometer durchgeführt und durch diesen in Rechnung gestellt werden. Im Anhang zur Baubewilligung findet sich denn auch ein Hinweis, dass die B.________AG die Schnurgerüstabnahme vornimmt.8 b) Der Beschwerdeführer bestreitet die Rechtsmässigkeit der Auslagerung der Schnurgerüstabnahme an private Fachleute. Die Gemeinde beruft sich auf Art. 33a Abs. 2 BauG.