Die Bauverwaltung Fraubrunnen sei zudem anzuweisen, künftig die baupolizeiliche Pflichtkontrolle der Schnurgerüstabnahme korrekt durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Er bestreitet insbesondere die Rechtsmässigkeit der Auslagerung der Schnurgerüstabnahme an private Fachleute und die Höhe des geltend gemachten Aufwandes. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen