2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 22. Februar 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, die Kosten für die Schnurgerüstabnahme auf 1.5 Stunden zum Ansatz von Fr. 120.-- gemäss Gebührentarif, und damit auf total Fr. 180.-- (ohne MWST), festzulegen. Auf die Verfahrenskosten von Fr. 60.-- für die Verfügung sei zu verzichten. Die Bauverwaltung Fraubrunnen sei zudem anzuweisen, künftig die baupolizeiliche Pflichtkontrolle der Schnurgerüstabnahme korrekt durchzuführen und in Rechnung zu stellen.