BSG 154.21). RA Nr. 120/2016/10 11 Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, A-Post - Baupolizeibehörde der Gemeinde Zwieselberg, eingeschrieben - Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), Münstergasse 32, 3011 Bern, zur Kenntnis