4. Zusammenfassung, Wiederherstellungsfrist und Kosten a) Zusammenfassend wurde über die Ausgestaltung der Fensterabdeckungen mit Lamellen als Wiederherstellungsmassnahme bereits mit dem Entscheid vom 30. November 2012 rechtskräftig befunden, weshalb diese nicht zum Gegenstand eines neuen Projektänderungsverfahrens gemacht werden kann. Die damals bewilligten Pläne sind zudem detailliert genug, um die darin festgelegte Wiederherstellungsmassnahme gestützt auf diese Pläne umzusetzen. Damit ist die Beschwerde abzuweisen und der vorinstanzliche Entscheid zu bestätigen.