Hier jedoch wurde bereits mit dem Projektänderungsverfahren im Jahr 2012 genau dies gemacht: Mit dem zusammen mit der KDP erarbeiteten und von den Beschwerdeführenden eingereichten Vorschlag konnte der baurechtswidrige Zustand (zu grosse Fenster) behoben werden. Es bedarf entsprechend keines neuen Baugesuchs bzw. keiner neuen Projektänderung, um einen baurechtskonformen Zustand zu erreichen. Dieser Einwand der Beschwerdeführenden ändert daher nichts daran, dass über die Ausgestaltung der Lamellen als Wiederherstellungsmassnahme bereits im Jahr 2012 rechtskräftig befunden wurde. 3. Detaillierungsgrad des bewilligten Ansichtsplans vom 9. November 2012