Mit diesem Vorschlag konnte der Bauabschlag des nachträglichen Baugesuchs und der Rückbau der Fenster auf die ursprünglich bewilligte Grösse vermieden werden. Die neu vorgesehenen Lamellenabdeckungen waren daher nicht Teil des nachträglichen Baugesuchs im eigentlichen Sinne – sie waren ja noch nicht realisiert –, sondern stellten im Vergleich zum Rückbau der zu grossen Fenster die mildere Massnahme zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands dar.