Man befand sich demnach in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren. Da aufgrund der Einschätzung der KDP (Fachbericht vom 29. August 2012) klar wurde, dass dieses nachträgliche Baugesuch hinsichtlich der Fenster nicht bewilligt werden könnte, überarbeiteten die Beschwerdeführenden die Gesuchsunterlagen in Zusammenarbeit mit der KDP und reichten diese neu ein. Im angepassten Projekt war vor den zu grossen Fenstern neu eine Abdeckung mit Lamellen vorgesehen. Mit diesem Vorschlag konnte der Bauabschlag des nachträglichen Baugesuchs und der Rückbau der Fenster auf die ursprünglich bewilligte Grösse vermieden werden.