Bei dem von den Beschwerdeführenden am 10. Juli 2012 eingereichten Projektänderungsgesuch handelte es sich um ein nachträgliches Baugesuch für bereits vorgenommene Abweichungen im Vergleich zur ursprünglichen Bewilligung vom 19. Oktober 2011. Auch die zu grossen Fenster waren bereits realisiert; der Baustopp der Gemeinde vom 31. Juli 2012 kam zu spät. Man befand sich demnach in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren.