6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt mit Stellungnahme vom 10. März 2016 sowie die Gemeinde mit Schreiben vom 17. März 2016 beantragen die Abweisung der Beschwerde. Auch die KDP beantragt mit Schreiben vom 15. März 2016 die Abweisung der Beschwerde. 7. Das Rechtsamt der BVE holte bei den Beschwerdeführenden die noch fehlenden Pläne des Projektänderungsgesuchs vom 6. November 2015 ein. Am 2. Mai 2016 reichten die Beschwerdeführenden eine weitere Stellungnahme ein.