Dabei machen sie insbesondere geltend, die Pläne der Bewilligung vom 30. November 2012 würden hinsichtlich der Ausgestaltung der Lamellen nicht den notwendigen Detaillierungsgrad aufweisen. Die Wiederherstellungsverfügung ziele daher ins Leere. Nachdem die KDP die Projektänderung als bewilligungsfähig erachte, sei diese zu bewilligen.