5. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 18. Februar 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baupolizeiverfügung des Regierungsstatthalteramts Thun vom 20. Januar 2016. Das Projektänderungsgesuch vom 6. November 2015 betreffend Erstellen von Lamellenverkleidung bereits erstellter Fenster/Anpassung Teilung zu Baugesuch sei gutzuheissen und die entsprechende Baubewilligung sei zu erteilen. Dabei machen sie insbesondere geltend, die Pläne der Bewilligung vom 30. November 2012 würden hinsichtlich der Ausgestaltung der Lamellen nicht den notwendigen Detaillierungsgrad aufweisen.