"3.2.1 Die Bauherrschaft wird verpflichtet, bis zum 29. Februar 2016 die Lamellen vor den übergrossen Fenstern an der Nordwestfassade und der Südwestfassade sowie am nördlichen Fassadenteil gemäss Bewilligung vom 30. November 2012 auszuführen. Kommt die Bauherrschaft dieser Forderung nicht nach, wird die Baupolizeibehörde Zwieselberg ermächtigt, ohne weiteres die Ersatzvornahme auf Kosten der Bauherrschaft anzuordnen, und die Bauherrschaft zu verpflichten, der Baupolizeibehörde die diesbezüglichen Kosten zu ersetzen. 3.2.2 Die Baupolizeibehörde wird aufgefordert, die Ausführung der Lamellen zu überprüfen und uns bis zum 31. März 2016 Meldung zu erstatten."