Für die Denkmalpflege sei grundsätzlich auch die ursprüngliche Lösung (Lamellen, die der Lattenbreite der bestehenden Schalung entsprechen und einen Lichtschlitz von 5 mm aufweisen) denkbar. Wichtig sei, dass die bautypologisch fremden, grossen Fensteröffnungen der Nordwest- und der Südwestfassade endlich korrigiert würden. Aus diesem Grund überlasse sie den Entscheid, welche Variante ausgeführt werden solle, dem Regierungsstatthalteramt.