Materiell führte die Fachstelle aus, die Projektänderung/Variante der Beschwerdeführenden zur Ausführung der Lamellen (Nordwestseite: Lamellen 30/60 mm mit Lamellenabstand von 60 mm, Südwestseite: Lamellen 30/110 mm mit Lamellenabstand von 110 mm) würde grundsätzlich den Anforderungen der Denkmalpflege entsprechen, weiche jedoch von den Baugesuchsunterlagen und dem Protokoll des Regierungsstatthalteramts vom 12. Oktober 2015 ab. Für die Denkmalpflege sei grundsätzlich auch die ursprüngliche Lösung (Lamellen, die der Lattenbreite der bestehenden Schalung entsprechen und einen Lichtschlitz von 5 mm aufweisen) denkbar.