Die von ihr erfolgte Beratung zur Ausbildung der Lamellen sei in Unkenntnis dieser Sachlage erfolgt. Materiell führte die Fachstelle aus, die Projektänderung/Variante der Beschwerdeführenden zur Ausführung der Lamellen (Nordwestseite: Lamellen 30/60 mm mit Lamellenabstand von 60 mm, Südwestseite: Lamellen 30/110 mm mit Lamellenabstand von 110 mm) würde grundsätzlich den Anforderungen der Denkmalpflege entsprechen, weiche jedoch von den Baugesuchsunterlagen und dem Protokoll des Regierungsstatthalteramts vom 12. Oktober 2015 ab.