Mit Verfügung vom 16. Oktober 2015 wies das Regierungsstatthalteramt die eingereichte Projektänderung zur Verbesserung zurück und wies hinsichtlich der Lamellen darauf hin, dass diese in den Projektänderungsplänen entsprechend der Baubewilligung vom 30. November 2012 einzuzeichnen seien. Hinsichtlich der Umsetzung der baupolizeilichen Pendenzen (u.a. die Lamellen vor den Fenstern) setzte es eine Frist von 30 Tagen. Am 6. November 2015 reichten die Beschwerdeführenden angepasste Projektänderungspläne ein. Die KDP hielt mit Fachbericht vom 24. November 2015 fest, dass zwischen ihr und der Bauherrschaft verschiedene Besprechungen stattgefunden hätten.