analog zur übrigen Lattung der Fassade zu wählen, das heisse mit Schlitzen von maximal 5 cm Breite. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden bestehe diesbezüglich kein Interpretationsspielraum. Komme die Bauherrschaft dieser Forderung nicht nach, so sehe sich die Behörde gezwungen, eine Ersatzvornahme auf Kosten der Bauherrschaft vorzunehmen. Ein Gesuch um Projektänderung erscheine wenig erfolgversprechend.