Nach diversen Korrespondenzen und Besprechungen reichten die Beschwerdeführenden am 25. September 2015 eine weitere Projektänderung ein, welche neben einer Änderung der umstrittenen Fensterabdeckung das Erstellen einer neuen Zugangsrampe enthielt. Am 8. Oktober 2015 fand eine Begehung vor Ort statt, an welcher neben dem Regierungsstatthalter und den Beschwerdeführenden auch Gemeindevertreter, nicht jedoch die KDP teilnahm. Dabei hielt der Regierungsstatthalter fest, die Abdeckung der Fenster mit Lamellen sei gemäss Baugesuch vom 10. Juli 2012 RA Nr. 120/2016/10 3