3. Mit Schreiben vom 4. März 2015 hielt das Regierungsstatthalteramt fest, die Ausführung der Fensterfronten entspreche nicht den bewilligten Projektplänen und die fixen Lamellen seien gemäss den bewilligten Plänen auszuführen. Die Anpassung habe bis Ende April 2015 zu erfolgen und die Durchsetzung sei durch die Baupolizeibehörde zu verfügen und zu überwachen. Nach diversen Korrespondenzen und Besprechungen reichten die Beschwerdeführenden am 25. September 2015 eine weitere Projektänderung ein, welche neben einer Änderung der umstrittenen Fensterabdeckung das Erstellen einer neuen Zugangsrampe enthielt.