1. Mit Gesamtentscheid vom 19. Oktober 2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun den Beschwerdeführenden die Bewilligung für den Um- und Ausbau und die Umnutzung des ehemaligen Gasthofes D.________ auf der Parzelle Zwieselberg Grundbuchblatt Nr. E.________ zur Verwendung als Bed & Breakfast und öffentlicher Gastgewerbebetrieb inklusive Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG2. Das Objekt ist gemäss kantonalem Bauinventar als schützenswertes K-Objekt eingestuft; es befindet sich in der Baugruppe A (Zwieselberg, D.________). Der Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.