d) Die Gemeinde macht auf Grundlage des Stundenansatzes (IV) für die Leistung von Bereichsleitenden einen Arbeitsaufwand von insgesamt 2½ Stunden zu Fr. 160.00 geltend (1 Stunde für die Begehung, ½ Stunde für das Verfassen des Briefes vom 26. November 2014, 1 Stunde für das Verfassen der Verfügung vom 19. Dezember 2014), was ohne weiteres als gerechtfertigt erscheint. Auch der Aufwand von ¾ Stunden für das Erstellen von Kopien, das Erheben des Dossiers der bisherigen Verfahren sowie den Postversand, der mit einem Stundenansatz (II) mit Fr. 90.00 verrechnet wurde, erscheint angemessen.