Der Gebührentarif besteht vorliegend aus dem Gebührenreglement der Stadt Burgdorf vom 17. Juni 2013 (AGebR) und der Gebührenverordnung der Stadt Burgdorf vom 9. Dezember 2013 (GebV). Die Gemeinde verfügt damit über ausreichende gesetzliche Grundlagen für die Erhebung von Gebühren und Auslagen. Das baupolizeiliche Verfahren wurde notwendig, weil auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden baurechtswidrige Sachverhalte festgestellt wurden. Der Aufwand des baupolizeilichen Verfahrens ist den Beschwerdeführenden zuzurechnen und die entstandenen Kosten sind ihnen zu überbinden. Es handelt sich bei den Kosten von 3 Vorakten, pag. 30