b) Die Verfahrenskosten (amtliche Kosten) bestehen aus den Gebühren und den Auslagen, welche die Gemeinde für ihre Tätigkeit im Baubewilligungsverfahren und für ihre baupolizeilichen Verrichtungen erheben kann (Art. 51 Abs. 1 BewD4). Als Auslagen gelten namentlich Reiseentschädigungen, Kosten für technische Untersuchungen, Expertenhonorare sowie Post- und Telefongebühren (Art. 51 Abs. 2 BewD). Die Gemeinde erlässt einen Gebührentarif (Art. 51 Abs. 3 BewD). Der Gebührentarif besteht vorliegend aus dem Gebührenreglement der Stadt Burgdorf vom 17. Juni 2013 (AGebR) und der Gebührenverordnung der Stadt Burgdorf vom 9. Dezember 2013 (GebV).