a) Die Beschwerdeführenden bitten darum, die Wiederherstellungsverfügung mit der Busse von Fr. 440.60 zurückzuziehen. Die Gemeinde erklärt in ihrer Stellungnahme, mit der angefochtenen Verfügung würden lediglich die Kosten (Gebühren und Auslagen) für den bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwand eingefordert. Der Betrag von Fr. 440.60 sei keineswegs überhöht und es handle sich dabei auch nicht um eine Busse.