Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 Beschwerdeführenden unter anderem erklären, sie hätten die nicht eingelösten Motorfahrzeuge sowie die Materialien vom Grundstück entfernt.3 Es wird Aufgabe der Gemeinde sein zu prüfen, ob die Beschwerdeführenden der Wiederherstellungsverfügung vollständig nachgekommen sind. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren sind ausschliesslich die Kosten des Wiederherstellungsverfahrens umstritten. 3. Kosten der Wiederherstellungsverfügung