a) Die Beschwerdeführenden erklären in ihrer Beschwerde, sie würden versuchen, das Anliegen der Baudirektion bzw. die Fragen der Baudirektion bis spätestens 31. Januar zu beantworten bzw. schriftlich Stellung zu nehmen. Zudem bitten die Beschwerdeführenden darum, die Verfügung mit der Busse von Fr. 440.60 zurückzuziehen.