Dass dies nicht der Fall gewesen sei, hätten sie erst mit der Wiederherstellungsverfügung erfahren, welche sie am 15. Januar 2015 erhalten hätten. Sie würden nun versuchen, das Anliegen bzw. die Fragen der Baudirektion bis spätestens 31. Januar zu beantworten bzw. schriftlich Stellung zu nehmen. 3 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten und eine Stellungnahme der Gemeinde ein. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen