3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 17. Januar 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie erklären, unmittelbar nach Erhalt des Schreibens der Baudirektion im November 2014 hätten sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufgenommen und sie hätten aufgrund ihrer mangelnden Verfahrenskenntnisse beschlossen, einen Fachmann zu beauftragen. In der Folge seien sie davon ausgegangen, dass die Sache erledigt werde. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, hätten sie erst mit der Wiederherstellungsverfügung erfahren, welche sie am 15. Januar 2015 erhalten hätten.